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   BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87   

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BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 (https://dejure.org/1990,787)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 (https://dejure.org/1990,787)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 1 ABR 35/87 (https://dejure.org/1990,787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen - Mitbestimmungspflichtigkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung - Einschränkungen des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers - ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen: Anrufung des Großen Senats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • betriebsrat.com (Leitsatz)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung und Mitbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 151
  • NZA 1990, 658 (Ls.)
  • VersR 1990, 1035
  • BB 1990, 1135
  • BB 1990, 1485
  • BB 1990, 491
  • DB 1990, 1238
  • DB 1990, 483
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Er hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1987 (BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) zu der daran geäußerten Kritik im Schrifttum Stellung genommen und an der Entscheidung vom 17. Dezember 1985 festgehalten.

    Für den Fall, daß der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung in unterschiedlicher Weise auf die im Betrieb gezahlten übertariflichen Zulagen anrechnet, "um die Zulagen zu harmonisieren", hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 1987 (BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer solchen Anrechnung der tariflichen Erhöhung auf übertarifliche Zulagen bejaht.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1987 (BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) diese Sicht des Fünften Senats zu interpretieren versucht.

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Gleiches besagt die Entscheidung des Senats vom 10. Februar 1988 (BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung), in der der Senat ausgesprochen hat, daß der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht habe bei der Kürzung einer übertariflichen Zulage, wohl aber bei der Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Arbeitnehmer.

    Auf der Grundlage dieser Ansicht hat der Senat auch entschieden, daß der Arbeitgeber die Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariflohnerhöhung den Arbeitnehmern gegenüber wirksam vornehmen könne, wenn der Betriebsrat zwar der Anrechnung als solcher widersprochen, im übrigen aber erklärt hat, daß er gegen die vorgesehene Verteilung der Kürzung keine Bedenken habe (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1988, BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Diese Zulagenordnung ist zwar nicht wegen der fehlenden Beteiligung des Betriebsrats den Arbeitnehmern gegenüber unwirksam mit der Folge, daß der Arbeitgeber die Gewährung der Zulage mit der Begründung verweigern könne, es fehle an der Beteiligung des Betriebsrats (vgl. Beschluß des Großen Senats des BAG vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

    Es entspricht der herrschenden Meinung im Schrifttum und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Rechtsgeschäften führt, die den Arbeitnehmer belasten (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Einem solchen Vorgehen des Arbeitgebers steht jedoch eine andere Entscheidung des Dritten Senats vom 3. August 1982 (BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entgegen.
  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Ähnlich hat der Fünfte Senat in einer Entscheidung vom 17. Dezember 1980 (- 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entschieden.
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Seit der Entscheidung vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) ist es ständige Rechtsprechung des Senats, daß der Betriebsrat auch im Bereich der übertariflichen Zulagen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Der Vierte und Fünfte Senat haben bislang in einer Reihe von Entscheidungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen verneint (vgl. aus letzter Zeit Urteil des Vierten Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertarifl.
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Lohn u. Tariflohnerhöhung; Urteile des Fünften Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - und vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 -, beide unveröffentlicht; Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Lohn u. Tariflohnerhöhung; Urteile des Fünften Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - und vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 -, beide unveröffentlicht; Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
    Dieser hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. April 1988 (BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) ausgesprochen, daß der Widerruf von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den Arbeitnehmern gegenüber unwirksam ist, wenn der Betriebsrat nicht zuvor hinsichtlich des neuen Verteilungsplanes für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beteiligt worden ist.
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 310/81

    Fliesenleger - Zuschlag für Materialtransport - Akkordarbeit - Zwangsmischer -

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Er hat am 13. Februar 1990 (BAGE 64, 151 = AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) beschlossen:.

    a) Das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn die Anrechnung bzw. der Widerruf zum vollständigen Wegfall aller Zulagen führt, weil dann kein Zulagenvolumen mehr vorhanden ist, das verteilt werden könnte (BAGE 64, 138 und BAGE 64, 151 = AP Nr. 43 und 44 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    a) Das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn die Anrechnung bzw. der Widerruf zum vollständigen Wegfall aller Zulagen führt, weil dann kein Zulagenvolumen mehr vorhanden ist, das verteilt werden könnte (BAGE 64, 138 und BAGE 64, 151 = AP Nr. 43 und 44 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

    dd) Mit Beschlüssen vom 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 - und - 1 AZR 171/87 - hat nun der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Entscheidung angerufen, da er im Gegensatz zum Vierten und Fünften des Bundesarbeitsgerichts, aaO., jetzt sogar der Auffassung ist, dass dem Betriebsrat auch dann ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 2 Nr. 10 BetrVG zustehe, wenn der Arbeitgeber bei allen Arbeitnehmern die freiwilligen übertariflichen Zulagen anrechnen wolle (BAG, Vorlagebeschluss vom 13.02.1990 - 1 ABR 33/87 -, AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    c) Ob dieser Auffassung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinen Vorlagebeschlüssen vom 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 - und - 1 AZR 171/87 -, aaO., zu folgen ist, kann im hier zu beurteilenden Streitfall dahingestellt bleiben.

  • LAG Hamm, 10.07.1990 - 6 Sa 109/90

    Betriebsvereinbarung: keine Rückwirkung des Beschlusses des Grossen Senats vom

    Wie das Bundesarbeitsgericht in der Revisionsentscheidung auf das vorzitierte Urteil der Kammer ausführt, hätten z.B. die Festrentenbeträge gekürzt oder - auf geringerer Höhe - die erdienten, wenn auch noch nicht unverfallbaren Anwartschaftsteile ebenso aufrechterhalten werden können wie die unverfallbaren - Urteil vom 26.04.1988, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, unter IV der Gründe; ähnlich BAG, Beschluss vom 13.02.1990, DB 1990, 1238 unter B II 1 der Gründe -.

    Den sich daraus ableitenden Zweifelsfragen, die auch im Vorlagebeschluss des 1. Senats vom 13.02.1990, DB 1990, 1238 , diskutiert werden, braucht jedoch vorliegend nicht nachgegangen zu werden, da die Beklagte gar nicht versucht hat, mit dem Gesamtbetriebsrat eine Einigung über die Neuverteilung des reduzierten Versorgungsvolumens, die notfalls über ein Einigungsstellenverfahren hätte erreicht werden müssen, herbeizuführen.

  • LAG Hamburg, 30.05.1991 - 7 TaBV 12/90

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Übertarifliche Zulage; Zulage; Anrechnung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 130/17

    Antrag im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    Für die betriebliche Mitbestimmung gilt jedoch seit jeher das Territorialitätsprinzip - die Vorschriften des BetrVG knüpfen also unabhängig vom Gesellschaftsstatut des Unternehmens ausschließlich an das Belegenheitsrecht des konkreten Betriebs an (BAG, NZA 1990, 658, 659 m.w.N.; BAGE 94, 144, juris-Rn. 28 m.w.N.; BAG, NZA 2008, 1248, 1249).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

    Es spricht daher alles dafür, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG entsprechend der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. ( BAG 28. September 1988 - 1 ABR 35/87 - BAGE 59/380, zu B II; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103/304, zu B II 2 ) als Verbotsgesetz zu verstehen, dessen Verletzung den Betriebsrat des Entleihers zu einem Widerspruch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG berechtigt ( so etwa auch LAG Niedersachsen 19. September 2012 a. a. O., zu II 4.1; LAG Berlin-Brandenburg 19. Dezember 2012 a. a. O., zu B I 3; Hamann RdA 2011/321, 327; Düwell ZESAR 2011/449, 455; Zimmer AuR 2012/422, 426; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 192 a ).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

    Die Revision behauptet weiter eine Divergenz des Urteils vom 26. April 1988 zu dem Vorlagebeschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 1990 (-1 ABR 35/87 - AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

    Die Revision behauptet weiter eine Divergenz des Urteils vom 26. April 1988 zu dem Vorlagebeschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 1990 (-1 ABR 35/87 - AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Berlin, 13.03.1990 - 3 Sa 1/90

    Feststellungsklage; Arbeitsvertrag; Vergütung; Übertarifliche Zulage ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 131/17

    Bijou Brigitte: Antrag im Statusfeststellungsverfahren abgewiesen

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90

    Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf

  • LAG Hessen, 25.04.1990 - 10 Sa 393/89

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariferhöhung ; Beachtung des

  • LG Hamburg, 02.05.2018 - 417 HKO 74/17

    Statusfeststellungsantrag zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats - zählen

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90

    Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer

  • ArbG Köln, 28.10.2022 - 7 BVGa 9/22
  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 18/88

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

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